Ich habe mich im Zusammenhang mit der Rechercheaufgabe in Medienrecht über den Pirate Bay Prozess in Schweden schlau gemacht. Bei der Recherche musste ich mir einige Male das Lachen verkneifen.
Also Stand der Dinge war und ist, dass auf der Internet-Seite thepiratebay.org Torrent Dateien angeboten werden. Diese Torrent-Dateien sind so eine Art Wegweiser, die zu Downloads vermitteln. Auf der Seite kann man die illegalen Daten also nicht direkt Herunterladen. Die Seite funktioniert dabei vergleichbar wie die Internet-Suchmaschine google.
Es kam zu einer Razzia bei der 35 Fälle von Urheberrechtsverletzungen ermittelt wurden.
Probleme mit Pirate Bay hatten natürlich die Musik-, Film- und GamingIndustrie. Besonders die Musikindustrie sieht wie ihre Felle den Fluss heruntertreiben. Tatsach ist das die Musik industrie 1999 in den USA 939 Millionen CDs verkauft hat, 2008 nur 384 Millionen. Es kam also zur Klage gegen Pirate Bay.
Der Kampf gegen Pirate Bay wird von der Medienindustrie schon längere Zeit betrieben. Pirate Bay war stest auf direkte Konfrontation mit der Branche aus. Mit Drohungen der Industrie wurden immer sehr, sagen wir mal für den Außenstehenden sehr humorvoll umgegangen. Microsoft wurde ausgesucht höflich über die Tatsache informiert, dass Schweden kein Bundesstaat der USA sei. Anderen Vertretern empfahl man sich Stacheldraht ins Rektum zu schieben oder mehr Drohbriefe zu schreiben, da das Klopapier zu neige gienge.
Im Herbst 2005 bekam das schwedische Justizministerium Besuch von Vertretern der US-Musik- und -Filmbranche. Und es gab offenbar auch Drohungen seitens der US-Administration in Washington, in denen sogar auf die Möglichkeit eines Handelsboykotts hingewiesen wurde, sollte Stockholm nicht gegen Pirate Bay aktiv werden.
Für Deutschland ist dieses Prozess besonders interessant, da ja nach EU Recht das Herkunftslandprinzip gilt: Sobald Pirate Bay in Schweden für legal befunden wird ist die Seite EU weit als legal zu betrachten. Die Angeklagten waren die drei Administratoren, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm und Peter Sunde und Betreiber Carl Lundström.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/attacke-auf-die-daten-piraten/
Prozessablauf
Der erste Tag
Insgesamt fordern die Kläger 12 Millionen Euro von den Angeklagten. Problem dabei ist aber das die Angeklagten lediglich der Beihilfe zum Urheberrechtsverstoß beschuldigt werden können. „Wie kann man für Beihilfe den vollen Schadensersatz fordern?“ Fragte der Verteidiger sinngemäß. So geschah es, dass die Piraten ihren ersten Punkt verbuchen konnten.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/piraten-punkten-am-ersten-prozesstag/
Ein halber Sieg (2. Tag)
An diesem Tag gewannen die Angeklagten den halben Prozess. Nach Diskussionen mit den Angeklagten stellte sich heraus, dass der Staatsanwalt aufgrund fehlendem technischen Verständnis klagen formulierten, die in der Form nicht haltbar waren. Jegliche Anklagepunkte, die den Betreibern vorwarfen durch ihre Webseite Beihilfe geleistet zu haben, dass Internetuser sich auf ihrem Rechner eigene Kopien urheberrechtlich geschützten Materials herstellen konnten wurden fallen gelassen.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/piraten-blamieren-die-anklaeger/
Der Schaden
Vertreter der Musik- Film und Spieleindustrie warteten auf und bezifferten den Schade. JE nach Vertreter mit unterschiedlichem Verrechnungssystem. Die Angeklagten verteidigten sich mit dem beleg, dass 80% der bereitgestellten Torrents auf legale Inhalte verwiesen, und das sie wie Google lediglich nur Links zur Verfügung stellten. Sie beriefen sich dabei auf EU-Richtlinie 2000/31 über „rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft“ ist bei einem Dienst, der darin besteht, „von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, der Diensteanbieter nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich“. Da „Pirate Bay“ aber gerade keine direkten Downloads anbiete, sondern lediglich als Diensteanbieter die Interaktion zwischen Nutzern ermögliche, besteht keine strafrechtliche Verantwortung für die Inhalte.
Die Ankläger versuchten des weiteren auf das „Gewinninteresse“ der Angeklagten einzugehen. Konnten dies aber nicht nachweisen.
An diesem Prozesstag wurden interessante Aktennotizen des Staatsanwalts bekannt, in welchen er für die Klage der Beschuldigten keinen Erfolg sah. Lediglich einer der Beklagten könne mit Sicherheit verurteilt werden, da man ihm einen illegalen Download nachweisen konnte.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/staatsanwalt-zweifelt-an-schuld/
Professoren und Blumen
Medienprofessor Roger Wallis wurde in den Zeugenstand gerufen. Der Experte hatte Studien zu Auswirkungen von Filesharing durchgeführt. Diese wiesen nach, dass Filesharin der Musikindustrie keinen Schaden sogar Mehreinnahmen einbrächte. Daraufhin versuchte der Staatsanwalt die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Sie bezichtigen ihn sogar seinen Titel unrechtmäßig erworben zu haben.
„Bekommen Sie Zeugengeld“, fragte sogar der vorsitzende Richter, „Nein“, antwortet Professor, „schicken Sie lieber einen Blumenstrauss an meine Frau Görel.“ Mit der sei er jetzt 38 Jahre verheiratet, am Freitag sei ihr Hochzeitstag. An diesem Tag bekam seine Frau Görel hunderte von Blumensträußen von Filesharing- Sympathisanten.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/blumenmeer-fuer-den-piratenprofessor/
Urteilsverkündung
Ein Jahr Haft für alle vier Angeklagten und ein Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 2,7 Millionen Euro. Diese kündigten an in Berufung zu gehen. Die Möglichkeit auf EU-Ebene zu verhandeln wäre auch denkbar. Das endgültige Urteil ist frühsten in sechs Jahren zu erwarten. Auswirkungen auf die Internetseite hat dieses Urteil aber nicht. Diese darf weiter betrieben werden. Der Richter sah den geforderten Betrag der Medienindustrie als viel zu hoch an verhängte die Schuldigen zu weniger als einem Viertel des geforderten Schadensersatzes.
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/ein-jahr-knast-fuers-tauschen-lassen/
Die Links gehen anscheinend nicht. Ich hab die Artikel aus den Web-Archiven der TAZ genommen
http://www.taz.de/1/archiv/detailsuche/?no_cache=1&tx_hptazsearch_pi1%5Bsearch_term%5D=pirate+bay&tx_hptazsearch_pi1%5Bressort%5D=&tx_hptazsearch_pi1%5Bstart_day%5D=1&tx_hptazsearch_pi1%5Bstart_month%5D=11&tx_hptazsearch_pi1%5Bstart_year%5D=2007&tx_hptazsearch_pi1%5Bend_day%5D=31&tx_hptazsearch_pi1%5Bend_month%5D=7&tx_hptazsearch_pi1%5Bend_year%5D=2009&page=3&tx_hptazsearch_pi1%5Bsubmit_button%5D=+weitere